Es war ein Tweet von Wien anders, der vor drei Tagen eine Diskussion ins Rollen brachte: “1 von 4 in Wien kann die Bürgermeisterin nicht wählen: Danke SPÖ, Danke Grüne” – so haben wir es auf Twitter und Facebook publiziert und damit heftige Reaktionen hervorgerufen.
Heute, Sonntag, hat die Zeitung Kurier das Thema aufgegriffen und meint: “Jeder vierte Wiener darf nicht wählen. SPÖ ortet schwindende Legitimation für Politik – Länder sollen EU-Bürgern Wahlrecht geben dürfen.”
Tatsache ist, dass weder Nicht-EU-BürgerInnen noch EU BürgerInnen den Wiener Gemeinderat wählen dürfen. Menschen mit einem EU-Pass dürfen nur auf Bezirksebene kandidieren und wählen. Auf den Listen von Wien anders werden dieses Recht auch viele wahrnehmen. Menschen ohne EU-Pass müssen am 11.10 jedoch zuhause bleiben.
Mit welchen Argumenten schließt man EU-BürgerInnen bei den einen Wahlen ein (Bezirk), aber von den anderen Wahlen (Landtag) wieder aus? Und mit welchen Argumenten kann man eine Grenze zwischen einer 20-jährigen Spanierin, die vor einem Jahr nach Wien gekommen ist, und einer 20-jährigen Türkin ziehen, die in Wien im Hanuschkrankenhaus zur Welt kam? Die Spanierin darf ihre Bezirksvertretung mitwählen, die Türkin nicht. Ungerecht? Ja. Rational erklärbar? Nein.
Wer ist daran Schuld? Die ÖVP und der Verfassungsgerichtshof, meinen SPÖ und Grüne unisono. Schließlich hatte die Wiener SPÖ einen Versuch in dieser Richtung gestartet. 2003 scheiterte sie mit ihrem Wahlrechtsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof. 37 Abgeordnete von ÖVP und FPÖ hatten gegen ein Gesetz geklagt, in dem festgelegt worden war:
“§16. (1) Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (§3 Abs4) 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben, 2. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 3. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und 4. im Gemeindegebiet von Wien ihren Hauptwohnsitz haben.(2) Wahlberechtigt zu den Bezirksvertretungswahlen sind auch 1. Unionsbürger, die abgesehen von der österreichischen Staatsbürgerschaft die Bedingungen des Abs1 erfüllen und 2. andere Nichtösterreicher, die am Stichtag seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet von Wien ihren Hauptwohnsitz haben und abgesehen von der österreichischen Staatsbürgerschaft die Bedingungen des Abs1 erfüllen.”
Damit wäre de facto ein AusländerInnenwahlrecht in Wien eingeführt gewesen. Der Leitsatz der Gerichtsentscheidung besagte damals: “wegen Verletzung des wahlrechtlichen Homogenitätsprinzips der Bundesverfassung; Bezirksvertretungen als Bestandteil des demokratischen Grundprinzips; Bestellung daher österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten.”
Mittlerweile ist diese Formulierung aber gegenstandslos. Denn EU-BürgerInnen haben das aktive und passive Wahlrecht auf Bezirksebene, so dass das “wahlrechtliche Homogenitätsprinzip”, so wie es damals formuliert worden war, heute nicht mehr gilt. Denn auch bei Wahlen zum Europäischen Parlament können EU-BürgerInnen in Österreich wählen und sind sogar passiv wählbar. Damit ist das damals erhobene Homogenitätsprinzip schon zweimal verletzt.
Zeit also, einen neuen Versuch zu starten. Doch genau dies haben Grüne und SPÖ nicht getan. Auch bei der Diskussion ums neue Wiener Wahlrecht spielte diese Frage – ebenso wie die undemokratische 5 Prozenthürde – schlicht keine Rolle. Sie wurde ausgespart. Bis sie jetzt, kurz vor den Wahlen, unter dem politischen Druck einer neuen Wahlallianz, die das Wahlrecht für alle AusländerInnen fordert, das Thema wieder entdecken. Dabei schieben sie die Schuld einseitig auf die ÖVP. Keine Frage: Die Wiener ÖVP lebt noch im 19. Jahrhundert und ist weit davon entfernt, zumindest eine moderne konservative Partei zu werden. Doch SPÖ und Grüne haben sehenden Auges den jetzigen Zustand zugelassen: eine massive Diskriminierung von einem Viertel der Bevölkerung. Denn nichts anders ist es, den Zugang zu Wahlen zu verwehren. Im amerikanischen, demokratischen Staatsverständnis gibt es den guten Grundsatz: “No taxation without representation.” Wer Steuern zahlt, muss auch über deren Verwendung mit entscheiden können. Ein neues Wahlrecht unter Einschluss aller WienerInnen ist möglich, da sich die Voraussetzungen von 2003 geändert haben. Und zumindest eine symbolische, gleichzeitige Wahl der Ausgeschlossenen könnte am 11.10 organisisiert werden. Wenn SPÖ und Grüne nur wollen würden…, ja. Wenn. Und genau auf dieses evidente Nicht-Wollen zielte unsere Kritik.
(Sebastian Reinfeldt)