Das Gegenteil von gut ist gut gemeint – die neue Wiener Mindestsicherung

Wir sehen den guten Willen der Rot/Grünen-Stadtregierung mit der neuen „Mindestsicherung“ Wien als Gegenpol zum erwartbaren Angriff der neuen Schwarz/Blauen Koalition auf die Ärmsten der Armen zu etablieren.

Das nunmehr vorliegende, ab 1.2.2018 geltende Gesetz, kann diesen Anspruch von SPÖ und Grünen in der Realität aber leider nicht erfüllen.

 

Die Mindestsicherung ist für viele Menschen oft der letzte Rettungsanker unseres Sozialsystems der vor Hunger, Obdachlosigkeit oder noch Schlimmerem schützt.

Kürzungen, Deckelungen und weitere Repressionen, wie von ÖVP und FPÖ geplant, und in OÖ und NÖ schon umgesetzt, sind Scheinlösungen und reiner Populismus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Mindestsicherung nur 0,9 % der gesamten Sozialausgaben ausmacht.

 

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube (Johann Wolfgang von Goethe)

 

„Rot-Grün bekämpft die Armut und nicht die Armen“, sagen Frauenberger und Hebein. 

 

Gleichzeitig wird verkündet, dass vermehrt auf Sach- statt Geldleistungen gesetzt wird und Sanktionen gegen Regeln und Verstössen zeitnah und effektiv Sanktionen erfolgen.

 

Es ist gerade das Sachleistungsprinzip, das sich im Lebensalltag von Armut und in Not geratenen Menschen als stigmatisierend und ihren Sonderstatus verfestigend erwiesen hat. Die dauerhafte Versorgung mit Sachleistungen beeinträchtigt die Lebensplanung und das Selbstbestimmungsrecht von Anspruchsberechtigten in erheblichem Ausmaß. Das Sachleistungsprinzip verletzt die Würde von Menschen, schränkt die persönliche Freiheit der Betroffenen unverhältnismäßig ein und stellt nach unserer Ansicht einen Eingriff in elementare Grundrechte dar. Sachleistungen verschärfen die ohnehin schwierige psychosoziale Lage der Betroffenen da sie über wesentliche Aspekte von Menschenwürde im Alltag faktisch nicht selbst entscheiden können.

 

Und eine Studie des WIFO zeigt, dass das Wirkungspotential von stärkerem Druck zu einer Arbeitsaufnahme begrenzt ist. Ebenso sind von einem häufigeren Einsatz von Sanktionen kaum raschere Beschäftigungsaufnahmen zu erwarten. Dadurch wird eher der Austritt aus dem Arbeitskräfteangebot befördert. Die Ergebnisse verweisen zudem auf einen möglichen Konflikt zwischen den Zielen einer zügigen Wiedereingliederung und der Qualität von Arbeitsverhältnissen, die Arbeitslose aufnehmen. 

 

Didi Zach, Bezirksrat von Wien Anders, meint dazu:

“Einzelne Maßnahmen wie ein eigenes Auszahlungskonto für Frauen, finanzielle Vorteile bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess und bessere Beratung sind begrüßenswert. Das geschätzte 1.500 gesundheitlich beeinträchtige DauerleistungsbezieherInnen in Zukunft nur mehr 12 statt 14 Mal pro Jahr die Mindestsicherung erhalten werden und diese DauerleistungsbezieherInnen mit aller Gewalt zurück in den Arbeitsprozess gedrängt werden sollen, obwohl auch für rundum gesunde Menschen hunderttausende bezahlte Arbeitsplätze fehlen, ist aber sicherlich keine gute Idee.”

 

Das neue Gesetz zeigt, wie dringend es in Wien und ganz Österreich eine soziale Opposition braucht, die sich BEDINGUNGSLOS auf die Seite der Erwerbs- und Eigentumslosen stellt. „Es braucht eine soziale Kraft, die nicht bei den Armen spart, sondern sich das Geld dort holt, wo es in Hülle und Fülle vorhanden ist: Bei den Euro-Milliardären, den Steuerflüchtlingen und den Millionenerben“, so Didi Zach.