“Mit der Erklärung Wiens zur Stadt der Menschenrechte setzen wir als rot-grüne Stadtregierung einen weiteren Meilenstein”, erklärte die grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou vor einigen Tagen.
Dies – so Vassilakou weiters – sei zwar “nicht das Ende eines Prozesses, der durch die rot-grüne Stadtregierung eingeleitet worden sei, sondern erst der Beginn.” Die Erklärung sei aber “eine dauerhafte Verpflichtung, das eigene Handeln an den Menschenrechten zu messen und darauf abzustimmen.”
“Das eigene Handeln an den Menschenrechten zu messen und darauf abzustimmen” würde wohl erfordern sich einzugestehen, dass in der angeblichen Menschenrechtsstadt die Diskriminierung von Menschen aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht noch immer Realität ist. Dies kommt Vassilakou aber entweder nicht in den Sinn oder diese Tatsache muss aus werbetechnischen Gründen (selbst Fußnoten würden den Jubel über Meilensteine ja konterkarieren) entfallen. Übersehen und ignoriert wird der Rassismus bei Ämtern und Behörden, ignoriert wird die gesetzlich festgeschriebene Praxis, dass Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zwar Abgaben und Steuern zahlen müssen, jedoch von einer sozialen und politischen Gleichstellung auch in Wien keine Rede sein kann. Ignoriert wird, dass die fünfjährige Wartefrist für AusländerInnen im Gemeindebau kein politischer Nebenschauplatz ist. Und ignoriert wird von der Chefin jener Partei, die sich so gerne die Verteidigung der Menschenrechte auf die Fahnen schreibt, dass rund 21 Prozent der in Wien lebenden Menschen vom Wahlrecht* ausgeschlossen sind.
* Die Beteuerungen der rot-grünen Stadtregierung (“wir wollen ja das Wahlrecht von Nicht-
StaatsbürgerInnen einführen, dies erfordert jedoch eine Verfassungsänderung auf Bundesebene, für die es keine Mehrheit gibt”) dienen, so darf ruhig behauptet werden, nur der “Ruhigstellung” der SP-und-Grün affinen WählerInnen und der Diskriminierten. Denn: Wo eine Wille ist, da ist auch (fast immer) ein (wenn auch oft mühevoller) Weg.
Ein Beginn wäre z.B. die von Seiten der Stadt durchgeführte Abhaltung einer “Parallelwahl” für alle Nicht-StaatsbürgerInnen, womit zugleich praktisch und konkret der Druck für neue gesetzliche Realitäten erhöht werden könnte. Zudem könnten SPÖ und Grüne sich verpflichten rund 20 % der Mandate entsprechend dem jeweiligen Listenwahlergebnis dieser Parallelwahlen zu besetzen und es auf ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof ankommen lassen, da die KandidatInnen auf dieser “Parallel-Liste” ja kein passives Wahlrecht haben würden. Eine andere Idee wäre die Einrichtung einer eigenen Stelle direkt beim Bürgermeister-Büro – wobei der/die ChefIn dieses Büros vom “Parlament der Parallelwahl” gewählt werden könnte.
Ps.: “Jeder Mensch ist von Geburt an mit Rechten ausgestattet und wir werden nicht müde, das zu betonen”, versichert kürzlich auch SPÖ-Gemeinderätin Bluma, die sich darüber freute, dass Wien nun einen ‘Platz der Menschenrechte’ bekommt. Warum der Platz, an welchem ein Gedenkstein für Marcus Omofuma steht, nicht nach diesem benannt worden ist, beantwortet Bluma natürlich nicht.
Auch Bluma ist blind gegenüber der Situation in der Stadt, in der laut Bluma und ihren GenossInnen ja eh alles in Ordnung ist. Bluma: “Wir feiern heute den Tag der Menschenrechte, den die UNO im Jahr
1948 ins Leben gerufen hat. Wir wollen damit auf Missstände im Bereich der Menschenrechte aufmerksam machen, denn leider werden diese in vielen Regionen der Welt stark vernachlässigt”. Für Bluma ist aber klar:
“Wien ist die Stadt der Menschenrechte und das wird auch in der kommenden Gemeinderatssitzung am 19.12 zum Ausdruck gebracht.”