Die teuersten Arbeitslosen Wiens – Teil 2

Die bestverdienenden Arbeitslosen Wiens – Teil 2

 

Es freut uns, dass unsere Kritik an den „bestverdienenden Arbeitslosen Wiens“ in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Selbst in der regierungsfreundlichen Kronen Zeitung. [1]

 

In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Forderung nach der Abschaffung dieses „Zustandes“ gestellt worden.

Dem steht die österreichische Bundesverfassung aus dem Jahr 1920 entgegen, die im Parlament eine 2/3 Mehrheit für eine Änderung verlangt.

Eine dementsprechende Gesetzesänderung wurde im Jahr 2015 von FPÖ (Gudenus war zu diesem Zeitpunkt Vizebürgermeister ohne Aufgabe) und ÖVP abgelehnt.

Die Frage nach dem „Warum“ ist erlaubt – und wie wir meinen leicht zu beantworten.

 

Wir möchten aber heute auf eine andere „Besonderheit“ der Wiener Stadtverfassung hinweisen und deren Sinnhaftigkeit zur Diskussion stellen.

 

JedeR BezirksvorsteherIn hat 2 StellvertreterInnen. Eine_n der eigenen Partei und eine_n der zweitstärksten Partei (aus den Ergebnissen der Bezirksvetretungswahlen im Rahmen der Gemeinderatswahlen).

 

Dazu meint der Politologe Filzmaier [2]:

„Warum ein Bezirksvorsteher gleich zwei Stellvertreter braucht, wovon einer nicht von seiner Partei ist – das ist definitiv kritisch zu sehen“.

 

Eine Stellungnahme, der wir uns gerne anschliessen.

Die Agenden dieser „zweiten“ Bezirksvorsteher sind ähnlich begrenzt wie jene der nichtamtsführenden Stadträte und dienen ausschliesslich der Befriedigung parteipolitischer Interessen, dem Versorgen von „FunktionärInnen“ und kosten die Wiener SteuerzahlerInnen eine Unsumme an Steuergeldern.

Alleine die unnötigen 2. Bezirksvorsteher-Stellvertreter kosten in Summe etwa 1,5 Mio Euro (ohne Arbeitgeberbeiträge) jährlich.

In 11 Bezirken profitiert die FPÖ von dieser Regelung. Die SPÖ in 6, die Grünen in 5 und die ÖVP in einem Bezirk. [3]

 

Die BezirksvorsteherInnen Wiens weisen noch eine weitere – demokratiepolitisch bedenkliche – Besonderheit auf.

Dazu Wien Anders Bezirksrat Didi Zach im Dezember 2015 [4]:

Eine zentrale Funktion innerhalb des Bezirks hat der Bezirksvorsteher bzw. die Bezirksvorsteherin. Wer nun jedoch denkt, dass dieser mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Bezirksparlaments gewählt wird, der/die irrt gewählt. Die Nominierung eines Kandidaten/einer Kandidatin erfolgt durch die stimmenstärkste Partei – was ja noch verständlich ist. Für die Wahl, und hier wird es nun interessant, braucht es jedoch nur 50% + 1 Stimme jener Partei, die das Nominierungsrecht hat. D.h. im Fall von Rudolfsheim-Fünfhaus, dass ein Bezirksvorsteher/eine Bezirksvorsteherin gegenwärtig von bzw. durch die Zustimmung von 11 MandatarInnen der stimmenstärksten Fraktion (in diesem Fall der SPÖ) gewählt ist, selbst wenn 39 MandatarInnen einEn anderen BezirksvorsteherIn für qualifiziert erachtet hätten.

 

Es wäre also höchste Zeit für Wien eine neue, moderne Stadtverfassung auf Schiene zu bringen, die sowohl demokratiepolitisch als auch moralisch auf der Höhe der Zeit ist.

 

Wir können auch ANDAS!

 

[1] https://www.krone.at/1842988?fbclid=IwAR3wCKIAuf9LjpwvpADPoMOxcGtMA3gcFVUmujPKBWiLH1io87PF2XSi-Jg

 

[2] https://wien.orf.at/news/stories/2736927/

 

[3] https://www.wien.gv.at/wahl/NET/BV161/BV161-201.htm

 

[4] https://archive.wienanders.at/demokratie-auf-wienerisch-11-stimmen-sind-gewichtiger-als-39/