Wann wird sich die Wiener SPÖ dazu durchringen ihre personellen Machtkämpfe zu beenden und ihre Aufmerksamkeit wieder der Regierungstätigkeit widmen?
Eigentlich könnten wir ja froh sein, dass die Wiener SPÖ derzeit hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt ist und ihren Regierungsauftrag kaum wahrnimmt.
Bedeutet dieser Stillstand doch, dass es zumindest momentan keine Kürzungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung gibt.
Nach dem Scheitern einer bundseinheitlichen Lösung scheint das Thema in Wien auf Eis zu liegen.
Dauerlösung ist das aber jedenfalls keine.
Zu befürchten ist, dass angesichts des dringender werdenden Handlungsbedarfs panikartig unausgegorene Lösungen nach dem Vorbild anderer Bundesländer präsentiert werden.
Für die betroffenen Menschen wird das massive Beeinträchtigungen ihrer Lebensgrundlagen bedeuten.
Auch wenn wir davon ausgehen, dass innerhalb der SP noch einen Funken sozialer Verantwortung vorhanden ist, und besonders rigide Kürzungen ausbleiben, zeigen Aussagen des Bürgermeisters in welche Richtung es gehen wird:
„Bei Sozialleistungen ist er aber sehr wohl dafür, die Attraktivität zu verringern. Statt Bargeld sollten Gutscheine oder generell Sachleistungen weitergegeben werden.“
Es ist gerade das Sachleistungsprinzip, das sich im Lebensalltag von Armut und in Not geratenen Menschen als stigmatisierend und ihren Sonderstatus verfestigend erwiesen hat. Die dauerhafte Versorgung mit Sachleistungen beeinträchtigt die Lebensplanung und das Selbstbestimmungsrecht von Anspruchsberechtigten in erheblichem Ausmaß. Das Sachleistungsprinzip verletzt die Würde von Menschen, schränkt die persönliche Freiheit der Betroffenen unverhältnismäßig ein und stellt nach unserer Ansicht einen Eingriff in elementare Grundrechte dar. Sachleistungen verschärfen die ohnehin schwierige psychosoziale Lage der Betroffenen da sie über wesentliche Aspekte von Menschenwürde im Alltag faktisch nicht selbst entscheiden können.
Leider zeigt sich auch in jenen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung, dass deren soziale Verantwortung nicht ihren selbsternannten Ansprüchen gerecht wird.
In Tirol und Vorarlberg wird es zb schon als Erfolg „verkauft“, dass man sich an verfassungsrechtliche und europarechtliche Bestimmungen hält (!).
Ein Beispiel (aus Tirol) der beschlossenen Änderungen zeigt aber spürbare Kürzungen auf:
Zwei alleinstehende Personen in einer Wohngemeinschaft erhielten als Lebensunterhalt bisher insgesamt 1.266 Euro (2 x 633 Euro).
Künftig erhalten sie 946 Euro (2 x 473 Euro).
Wir fordern und erwarten von den Grünen und der SPÖ (speziell angesichts der Leistungen des „roten Wien“ und in Fortführung dieser Tradition), dass den Begehrlichkeiten von konservativer und neoliberaler, vor allem aber neofaschistischer Seite nicht nachgegeben wird.
Wien kann auch ANDERS!