Nein zu den aktuellen Heumarkt-Plänen

Am 6. April 2017 hat eine Sondersitzung der Bezirksvertretung Landstraße zur Behandlung des Plandokumentes P.D. 7984 (Heumarkt Areal) stattgefunden. Mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und der Neos wurde ein Dokument zur Flächenwidmung angenommen, welches summa summarum nur große Vorteile sieht. Wien anders Bezirksrätin Susanne Empacher stimmte gegen die aktuellen Heumarkt-Pläne.

In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten SPÖ und die Grünen, dass durch die Umsetzung des geplanten Projektes städtebauliche Vorteile für den Bezirk entstehen. Es wird betont, dass der Eislaufverein und seine Neugestaltung auf höchstem Niveau gesichert seien. Aus der Sicht der SPÖ und der Grünen gewinnt der Bezirk auf voller Linie, u.a. weil es zu einer “Ausstattung des Gesamtareals mit einer standortgerechten Gastronomie kommt” und zugleich eine “konsumfreie Platzfläche von mindestens 4000m2 vom 20.3. bis 10.10” entsteht. (Das ganze Dokument, welches teilweise echt witzige Argumente beinhaltet, findet sich am Ende des Beitrags).

Aus meiner Sicht, so Susanne Empacher, “wurde das falsche Signal gesetzt! In dem SPÖ und Grüne betonen, die Stadt hätte kein Geld für Infrastrukturmaßnahmen gibt die Stadt den Raum der Gestaltung völlig auf. Die öffentliche Hand überlässt das Feld für die Stadtplanung den Investoren und deren Interessen.

Mit meiner Nein-Stimme zum Plandokument will ich ein Signal für einen notwendigen Paradigmenwechsel in der Stadtplanung setzen.

Ich habe meine Entscheidung gegen die vorgeschlagene Widmung zu stimmen, durch folgende Stellungnahme zum Plandokument P.D. 7984 Rotdruck begründet und in einer Wortmeldung erläutert, da es um mehr als um einen Eislaufplatz bei der Entscheidung geht.

Öffentliche Interessen haben Priorität. Sie können nicht Anhängsel von Investoreninteressen sein.

Die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen müssen von der öffentlichen Hand getragen werden. Dafür ist es notwendig, sich das Vorkaufsrecht für stadtplanerisch relevante Grundstücke zu sichern.

Die materielle Wertschöpfung durch Widmung,darf nicht alleine Investoren zuteil werden. Infrastrukturmaßnahmen – wie öffentliche Plätze, Turnsäle etc. – müssen aus der Wertsteigerung, die durch Widmung erzielt wird, finanziert werden.

Es ist sinnlos von einem Mehrwert für die Stadt zu sprechen, wenn man diesen finanziell nicht abschöpft und dadurch keinen eigenen Gestaltungsspielraum gewinnt. Noch dazu, wenn nicht rechtlich abgesichert ist, dass bei Weiterveräußerung Zusagen für „städtebaulichen Mehrwert“ eingehalten werden.

Es muss klare bau- und widmungsrechtliche Grundregeln geben.

Es kann nicht sein, dass Regeln bzw. Rahmenbedingungen von Projekt zu Projekt individuell verhandelt werden.”