Heute jährt sich die Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“
Eine unter normalen Menschen unglaubliche Geschichte. Ein geschichtsträchtiger Tag.
Der Vizekanzler der Republik in Wort und Bild, wie er die Republik an eine Oligarchin verscherbelt.
Und im Nachhinein stellt sich heraus, es sind keine erfundenen Geschichten. Es hat sich alles so bewahrheitet.
„Novomatic zahlt Alle“ ist wie aus der Casino-Affäre bekannt, bewiesene Tatsache. Ebenso wie die Spendenschummelei am Rechnungshof vorbei.
Mit kleinen, nicht unerheblichen Unterschieden. So z.B., dass Kurz-Freund Benko die Übernahme der Kronen-Zeitung finanziert hat. Und die Umgehung des Rechnungshofes und damit die verpflichtende Veröffentlichung von Grossspenden erfolgte über die Stückelung unter die Meldepflicht – durch die ÖVP.
Aber was macht Strache heute?
Er hat die „bsoffene Gschicht“ aus Ibiza längst als Verschwörung gegen ihn „entlarvt“ und plant nun ein Comeback als Wiener Bürgermeister – und seine treuen Fans schlucken diesen Ausrutscher wohl so wie manches Andere.
Wobei wir sehr neugierig darauf sind, wie sich Strache die geltende Rechtslage betreffend der Wählbarkeit für seine Wunschposition gestalten wird.
Gilt doch – lt. Wiener Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996 [1] folgendes:
III. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlwerbung
1. Abschnitt
Wählbarkeit
§ 42.
(1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (§ 3 Abs. 2) das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (§ 3 Abs. 4) die österreichische Staatsbürgerschaft und im Gemeindegebiet von Wien einen Hauptwohnsitz besitzen.
Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Wesentlich ist einerseits, dass die Person die Unterkunft in dieser Absicht nimmt bzw. hat, andererseits dass sie sich dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht dahinter kann erwiesen sein (etwa, weil der Hauptwohnsitz angemeldet wurde) oder aus den Umständen hervorgehen (weil sich jemand faktisch dort aufhält).
Aus diversen Medienberichten [2] – wie unten angeführt – geht allerdings hervor, dass Straches Lebensmittelpunkt auf Grund seines Wohnsitzes und seiner nunmehrigen beruflichen Tätigkeiten NICHT in Wien liegt.
Zitat:
„Er gründete am Mittwoch die “PHI Beteiligungs- und Unternehmensberatungs GmbH”, deren Geschäftszweig die “Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung derselben” sowie Unternehmensberatung und “die Übernahme von Managementfunktionen” ist. Gemeldet ist die Firma an Straches Wohnsitz in Klosterneuburg.“
Wir versprechen, dass wir diesen Punkt bei der Erstellung der Listen sehr genau beobachten werden und mögliche weitere Gesetzeswidrigkeiten aufzeigen und verhindern, dass diese personifizierte Politschande illegal in den Wiener Gemeinderat einzieht.
WienWahl2020 – weil es muss ANDAS werden.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe… [2] https://www.derstandard.at/…/fpoe-entscheidet-heute-ueber-a…