Vorbemerkung: Im April wurde die neue EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen! Wien ANDAS hat sich damals an den Protesten gegen diese Reform beteiligt.
Nachfolgend eine Analyse von Bernhard Hayden, Urheber*innenrechtsexperte beim Verein epicenter.works, welcher sich mit Grundrechtsfragen im digitalen Raum beschäftigt.
Die Erstveröffentlichung der Analyse erfolgte in der Monatszeitschrift Volksstimme, Nr. 7/2019. Ein Jahresabo (10 Ausgaben zu je 56 Seiten pro Ausgabe) kostet 50 Euro, das ermäßigte Abo gibt es schon um 25 Euro. Infos dazu auf http://www.volksstimme.at/
Trotz lautstarker Proteste aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und technischen Community wurde die Urheber * innenrechtsreform auf Europaebene im April unverändert beschlossen. Welche Auswirkungen das hat, beschreibt Bernhard Hayden.
Mit der Urheber * innenrechtsreform wurde der gefürchtete Artikel 13 mit seinen Uploadfiltern von den EU-Gesetzgeber * innen angenommen. Doch was steht eigentlich dahinter? Wie werden sich die neuen Regeln auf das tägliche Leben von Millionen Menschen in Europa auswirken? Die letzte Urheber * innenrechtsgesetzgebung auf EU-Ebene stammt aus dem Jahr 2001 – einer Zeit vor Smartphones, Youtube und Facebook. Zu dieser Zeit wurden in der sogenannten Info-Soc Richtlinie die Rahmenbedingungen für nationale Urheberinnenrechtsumsetzungen festgelegt. Dieser Rahmen umfasst einerseits verpflichtende Rechte der Urheberin an ihrem Werk – zum Beispiel das Recht auf angemessene Vergütung – aber genauso grundlegende Ausnahmen vom Urheber*innenrecht, also die Rechte der Allgemeinheit, die eine wichtige gesellschaftliche Funktion haben. So garantieren diese Ausnahmen das Zitatrecht, ermöglichen die Nutzung von Kunst und Kultur zu Bildungszwecken oder die Schaffung von neuen künstlerischen Werken wie Parodien oder Karikaturen. Während die Rechte der Urheber * in europaweiteinheitlich sind, ist es bei den Ausnahmen jedoch den EU-Mitgliedsstaaten überlassen, welche davon und wenn ja in welcher Form diese umgesetzt werden. Dies führt zu einem schwer verständlichen Fleckerlteppich von Regelungen darüber, was ich eigentlich im Umgang mit dem Urheber * innenrecht tun darf und was nicht. Während das in einem anderen Zeitalter vielleicht ein Nischenthema gewesen wäre, das nur wenige betrifft, leben wir heute in einer Gesellschaft, wo jeder von uns ständig neues urheber * innenrechtlich geschütztes Material produziert – sei es ein Selfie, Gedicht oder Blogpost – und dieses dann im Internet weltweit teilt. Dass dies in der Praxis nur zu Problemen führen kann, hatten zu Beginn des Reformprozesses auch führende Europapolitiker * innen erkannt. Der scheidende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach im EU-Wahlkampf 2014 von der Notwendigkeit, »die nationalen Silos des Urheberinnenrechts« aufzubrechen, um die Vervollständigung eines der EU-Vorzeigeprojekte, dem »Digitalen Binnenmarkt«, zu ermöglichen. Nach heftigem Lobbydruck aus der Verwertungsindustrie – also von Plattenlabels, Verlagen und Verwertungsgesellschaften – wendete sich jedoch das Blatt: Anstatt die offensichtlichen Missstände im Urheberinnenrecht zu beheben, wurden Geschenke an einzelne Industriezweige auf Kosten der Grundrechte der Europäer*innen in den Reformvorschlag verpackt.
Geschenk an die Musikindustrie
Am allerschwersten wiegen dabei die Uploadfilter, das Geschenk an die Musikindustrie. Diese sieht nämlich einen sogenannten Value Gap, also einen fehlenden Geldbetrag zwischen ihren Einnahmen auf Musikplattformen wie iTunes und jenen auf Youtube und anderen sogenannten Intermediaries, also Plattformen, die es Nutzerinnen erlauben selbst Inhalte hochzuladen. Dies lässt natürlich komplett außer Acht, dass es sich dabei um grundlegend andere Arten von Plattformen handelt – dass die Intermediaries noch eine ganz andere gesellschaftliche Rolle erfüllen als lediglich den Zugang zu Musik. Denn gerade junge Künstlerinnen finden dort abseits der etablierten Vertriebskanäle ein Publikum und damit auch die finanziellen Möglichkeiten, ihre Arbeit fortzuführen. Die neue Richtlinie zwingt jedoch diese Plattformen dazu, Lizenzen zu erwerben, und zwar für alle Inhalte, die von ihren Nutzer * innen hochgeladen werden. Wenn das nicht möglich ist – und das ist es in der Praxis nicht, weil die Plattform ja nicht wissen kann, welche Inhalte die Nutzer * innen hochladen werden und daher proaktiv Lizenzen für buchstäblich jedes Werk der Welt abschließen müsste – müssen technische Maßnahmen gesetzt werden, um das Hochladen von nicht lizenzierten Inhalten zu unterbinden. In der Praxis bedeutet das, dass ein Uploadfilter, also ein Computerprogramm, automatisiert darüber entscheidet, ob du etwas auf eine Plattform hochladen darfst oder nicht.
Freie Meinungsäußerung in Gefahr
Dass dies ein riesiges Problem für die freie Meinungsäußerung darstellt, haben dann auch die Verhandlerinnen im Europäischen Parlament erkannt und den Mitgliedsstaaten aufgetragen, dass sie sicherstellen müssen, dass die Meinungsfreiheit gesichert sein muss. Wie das funktionieren soll, bleibt aber ein Rätsel. Denn ein Algorithmus kann zwar vielleicht erkennen, ob es sich bei einem Upload um ein bestimmtes Werk handelt – ob es sich dabei aber beispielsweise um eine Parodie handelt,lässt sich allerdings nur durch Menschen erkennen. Schon heute führen solche Systeme regelmäßig dazu, dass wichtige Inhalte auf einmal verschwinden. So zum Beispiel das Kampagnenvideo »Not Heidis Girl« der deutschen Aktivistinnengruppe Pinkstinks. Nachdem das Protestvideo gegen das Bodyshaming der TV-Serie Germany’s Next Topmodel mehr als 700.000 Mal auf Youtube gesehen wurde, kam eine Einladung vom Fernsehsender RTL, der einen Beitrag darüber und im Zuge dessen auch das Video ausstrahlte. Da der Youtube-Filter automatisch alle von RTL ausgestrahlten Inhalte in der Annahme, dass diese RTL gehören, von der Plattform entfernt, war dann schwupps auch »Not Heidis Girl« aus dem Internet verschwunden. Als dann Tage später Youtube nach menschlicher Prüfung den Fehler behob und das Video wieder online stellte, war der Schaden schon angerichtet und das Interesse an der Kampagne verschwunden.
Solche und ähnliche Fälle werden sich in Zukunft häufen, wenn sich immer mehr Plattformen gezwungen sehen, solche Uploadfilter einzusetzen. Die neue Urheber*innenrechtsrichtlinie lässt dabei zwar den Mitgliedsstaaten einige Spielräume, um die schlimmsten Auswirkungen zu verhindern. Ob Österreich diese aber nutzen wird, ist besonders vor dem Hintergrund, dass sich die gescheiterte türkis-blaue Regierung massiv für die neue Regelung eingesetzt hat, mehr als fragwürdig. Insgesamt könnte dieses Gesetz der Vorbote eines neuen Zeitalters im Internet sein, denn ähnliche Vorschläge werden nun auch im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung diskutiert. Und generell stellt sich die Frage, welche Rolle Online-Plattformen in Zukunft spielen werden. Der freie Wissensaustausch und die Möglichkeit, abseits etablierter Kanäle mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren, könnte dabei den Filtern zum Opfer fallen. Wenn wir also ein offenes, gleichberechtigtes Internet erhalten und gestalten wollen, dann ist eine Auseinandersetzung mit netzpolitischen Themen dringend notwendig.
Mehr zum Thema unter https://archive.wienanders.at/saveyourinternet/