Der Gernot Blümel postet auf seiner Facebook-Seite „Forderungen zur Mindestsicherung neu“.
Unter anderem finden sich da die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (bedeutet das die Wiedereinführung von Lebensmittelmarken?) und die Verpflichtung zur Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeiten (Ob das Entrümpeln von ÖVP-Wien-Büros nach deren Abstieg unter die Wahrnehmungsgrenze auch dazugehört?).
Auch sollen Mindestsicherungsbezieher (Bezieherinnen gibt es im Wortschatz der Schwarzen nicht!) zu einer „Zusammenarbeitserklärung“ verpflichtet werden. Z.B. zur Teilnahme an Deutschkursen.
Wir wären ja dafür, dass Politiker ebenfalls eine „Zusammenarbeitserklärung“ abgeben und zur Teilnahme an Empathie-Seminaren verpflichtet werden.
Vor allem aber sollte mit einer „Arbeitserklärung“ auch gewährleistet werden, dass in, aus Steuermitteln bezahlten, politischen Tätigkeiten, wie der eines Stadtrates, auch tatsächlich für die Menschen in dieser Stadt gearbeitet wird.
Sehr interessant ist auch die Forderung, dass eine Anspruchsberechtigung nur für jene besteht, die drei Jahre Lohn- und Einkommenssteuer gezahlt haben.
Jetzt könnten wir natürlich kleinlich sein und anführen, dass es kaum jemanden gibt, der Lohn- UND Einkommenssteuer bezahlt, und Herrn Blümel entweder den Besuch eines Deutschkurses oder eines Steuerseminars nahelegen, wir wollen da aber grosszügig darüber hinwegsehen.
Mit dieser Forderung scheint Herr Blümel einen Teil seiner eigenen Klientel (die ÖVP ist ja wohl die selbsternannte „Unternehmer-Partei“) entweder nicht zu kennen, oder aber sich verschämt von ihnen abzuwenden.
Viele gescheiterte Unternehmer*innen, für die nach einer Insolvenz ebenfalls die Mindestsicherung das letzte Auffangnetz ist, würden mit einem Inkrafttreten einer derartigen Regelung die Anspruchsberechtigung verlieren.
Herr Blümel, grossgeworden ausschliesslich im geschützten Bereich politischer Institutionen, hat noch nie einen Tag am „freien Markt“ gearbeitet, geschweige denn, war er in irgendeiner Form von unternehmerischer Selbständigkeit tätig.
Kleinunternehmer, Einzelpersonenunternehmer (EPU) und in die Selbständigkeit gezwungene „neue Selbständige“ und Freiberufler scheitern am Markt oft in den Anfangsjahren, ohne mit ihrem Einkommen auch je nur in die Nähe der Einkommenssteuerpflicht zu kommen.
Insgesamt gab es im Jahr 2015 5015 Insolvenzfälle. Bei 2035 davon wurde „mangels Masse“ kein Verfahren eröffnet. Wieviele davon danach ohne Existenzsicherung vor den Scherben ihrer Unternehmerkarriere stehen, darüber schweigen die Statistiken.
Ganz offensichtlich will Herr Blümel und mit ihm die ÖVP mit diesen „Leistungswilligen“ nichts zu tun haben.
So, wie es überhaupt den Anschein hat, dass die ÖVP nur mehr darauf bedacht ist, unter allen Umständen und mit allen Mitteln an den Futtertrögen der Macht zu bleiben. Die vielbeschworenen „Werte“ – und zwar egal, ob christlich oder humanistisch – werden beim Projekt Machterhalt hemmungslos über Bord geschmiessen und verleugnet.
Herr Blümel – lernen sie Anstand!