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Die ÖVP muss wegen der Wahlkampfkostenüberschreitung im Jahr 2017 nun eine Strafe in der Höhe von € 800.000,- bezahlen. Inklusive einer weiteren Strafe sind insgesamt € 880.000,- fällig, welche in der ÖVP-Buchhaltung (890.000) punktgenau auch schon im Voraus budgetiert wurden.

Dass zur gleichen Zeit ein Kredit in der Höhe von € 15 Mio aufgenommen wurde, ist sicher nur Zufall und hatte ganz sicher nichts mit dem Wahlkampf bzw. der Kostenplanung zu tun.

Die ÖVP erhielt durch ihre Stimmgewinne bei der Nationalratswahl 2017 im Jahr 2018 dann zwischen 2,5 und 3,5 Mio Euro mehr an Parteienförderung.

Bei dieser Gelegenheit wäre festzuhalten, dass dieser Umstand in einer – wie gerade von der ÖVP – immer wieder geforderten freien Marktwirtschaft, als unlauterer Wettbewerb einzustufen wäre und dementsprechend sehr viel höhere Strafzahlungen nach ziehen würde.

In einer funktionierenden Demokratie wiederum sollte eine derartige Missachtung von Gesetzen für die betreffende Partei eigentlich einen Mandatsverlust nach sich ziehen.

Und die allergrösste Chuzpe kommt zum Schluss:

Die von der ÖVP als Strafe bezahlt Summe kommt auf ein Konto des Bundeskanzleramtes. Wenn der ÖVP-Kanzler dieses Geld braucht (wofür auch immer), muss er für die Auflösung dieser Rücklagen den ÖVP-Finanzminister Blümel, beauftragen.