Tierschutz-Prozess 2.0: dieses Mal geht es gegen die antifaschistische türkisch-kurdische Linke

Am vergangenen Freitag war KPÖ-Wien Landessprecher Didi Zach als Zeuge in einem Prozess gegen 5 Vorstandsmitglieder (und einem angeblichen Vorstandsmitglied) der türkisch-kurdischen Gruppe “Anatolische Föderation” im Wiener Landesgericht vorgeladen.

Laut Staatsanwalt handele es sich bei der Anatolischen Föderation bzw. ihrem vereinsrechtlichem Vorstand (der Verein ist seit 2004 ganz legal und hochoffiziell in Österreich tätig) um eine terroristische Gruppierung laut § 278 StGB.

Vorgeworfen wird dem Verein bzw. den Angeklagten u.a. die Teilnahme an einer Demonstration am 1. Mai 2015, aber auch die Organisation von Fußball-Turnieren oder die Bewerbung von Konzerten der bekannten türkischen Band “Grup Yorum”.*

Sollten die AktivistInnen tatsächlich wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt werden, so drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Landessprecher Zach betonte bei der Einvernahme, dass er deutliche “Parallelen zum Prozess gegen Tierschutz-AktivistInnen” erkenne.

Befragt über die Tatsache, warum die KPÖ bzw. Zach wiederholt Menschen aus der Türkei nach Österreich eingeladen hat (u.a. auch Berna Yilmaz, dazu später) erläuterte Zach, dass die KPÖ seit dem Volksstimmefest 2013, wo Grup Yorum am Volksstimmefest auftraten**, regelmäßig Menschen für Konzerte und Vorträge eingeladen hat, weil Privatpersonen aufgrund der gesetzlichen Visa-Auflagen solch eine Einladung quasi fast verunmöglicht wird.

Der Richterin waren die Ausführungen von Zach und der Verweis auf 2013 “zu weit ausholend”, da nur die Einladung an Frau Yilmaz aus dem Jahre 2015 und gemeinsame Auftritte von Zach mit Yilmaz im Verfahren von Relevanz seien.

Mehrfach wurde Zach befragt, ob er 2015 auf 1er oder mehreren Veranstaltungen mit Berna Yilmaz aufgetreten ist. Zach verneinte dies zu 100 Prozent. Wobei, so sagte Zach nach der Vernehmung: “Selbst wenn ich gemeinsame Auftritte mit Frau Yilmaz gehabt hätte. Wie hätte ich im Jänner 2015 wissen sollen, dass Frau Yilmaz im März 2016, so wie es die Berichte der türkischen Behörden nahelegen, einen Anschlag auf eine türkische Polizeistation ausführen wird. Ich bin ja kein Hellseher – ich nehme an, dass weder die Richterin noch die Staatsanwältin garantieren kann, dass Kollege XY nicht nächstes Monat auszuckt und aus Eifersucht die Ehefrau oder Freundin ermordet oder Kollege Z mit dem BMW in eine Menschenmenge rast.”

Zum Hinweis der Staatsanwaltschaft “es gebe schriftliche Veranstaltungsankündigungen, auf welchen Yilmaz und Zach als Referenten angekündigt werden”, sagte Zach sinngemäß: laut ihren eigenen Unterlagen handelt es sich dabei teilweise um Veranstaltungen zu Zeiten an denen Frau Yilmaz nachweislich noch gar nicht in Österreich war, weil die türkischen Behörden wieder einmal die Visa nicht fristgerecht ausgestellt hatten.

Zur Sprache kam auch, ob und inwieweit die Frage “was ist Terrorismus” nicht auch vom politischen Standpunkt abhängig ist. Zach erinnerte kurz daran, dass die Februarkämpfer von 1934 seinerzeit als Terroristen betrachtet wurden. Zach verwies darauf, dass – seines Wissens – die Musikgruppe Grup Yorum (welche in der Anklageschrift als Drahtzieher bzw. Begünstiger des Terrorismus dargestellt wird) in der Türkei über viele Jahre legal Konzerte vor 100.000en Menschen gespielt hat und Grup Yorum sich seit vielen, vielen Jahren für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei einsetzt. Dass das Erdogan-Regime solch ein Agieren als Terrorismus brandmarkt ist – so Zach – “nicht weiter verwunderlich”.

Zach verwies auch darauf, dass – soweit er dies aus der Anklageschrift entnehmen kann – 4 Angeklagte gemeinsam seit insgesamt 120 Jahren in Österreich leben, aber alle “unbescholten” sind, sie also nicht mal wegen ein Mini-Delikts (z.B. bei Rot über die Ampel) bisher verurteilt wurden, zugleich sie nun aber “die öffentliche Sicherheit” mittels einer angeblich terroristischen Vereinigung gefährden – wobei, so Zach, “wenn ich die Anklageschrift richtig lese, es um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der Türkei geht. Mir war bis dato gar nicht bekannt, dass Österreich für die öffentliche Sicherheit in der Türkei zuständig ist.”

Zach nach seiner Befragung: “Wer die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liest, wird nicht wissen, ob er lachen oder weinen soll. Es ist zu hoffen, dass das Verfahren solch einen Schiffbruch erleidet wie der seinerzeitige Prozess gegen die TierschützerInnen – wobei: der § 278 ist ein Gummiparagraph sondergleichen, wie auch SPÖ-Justizsprecher Jarolim schon vor Jahren klargemacht hat. Der § 278 ist auch ganz nach dem Geschmack von Innenminister Kickl oder SPÖ-Doskozil – ich wage daher gegenwärtig keine Prognose wie die Causa, trotz all der lächerlichen Vorwürfe, juristisch enden wird.”

Für juristische Feinspitze (von einem Laien niedergeschrieben):

Die Staatsanwaltschaft argumentiert offenbar, dass es sich bei der Anatolischen Föderation bzw. ihrem Vereinsvorstand um eine Vorfeld- bzw. Tarnorganisation der DHKP/C handelt, welche in Deutschland und den USA seit Ende der 90er Jahre (laut Staatsanwaltschaft) als terroristische Organisation betrachtet wird. Die Angeklagten, so die Staatsanwaltschaft, “handelten mit dem Vorsatz, sich auf andere Weise an der türkischen terroristischen Vereinigung der DHKP/C als Mitglieder zu beteiligen”. Ruckzuck wird dann als Beweis für die Zugehörigkeit zu DHKP/C z.B. angeführt, dass im Zuge von Hausdurchsuchungen ein zehnseitiges Dokument aufgefunden wurde, welches als Leitfaden “in einem allfälligen Strafverfahren” dienen kann.

Als Mitglied einer terroristischen Vereinigung wird bzw. kann laut § 278 betrachtet werden, wer eine strafbare Handlung begeht, Informationen der Vermögenswerte bereitstellt “oder 3. auf andere Weise (dritter Fall)” (sic!!!!) sich beteiligt.

Und weil die Absurdität der Untergrabung des Rechtsstaats damit noch immer nicht vollendet ist, wird dann – ganz in Kickl-Manier – in der Anklageschrift ein paar Zeilen weiter ausgeführt: “Ob die geplante terroristische Starftat tatsächlich ausgeführt oder versucht wird oder die terroristische Vereinigung die bereitgestellten Informationen/Vermögenswerte oder eine sonstige Förderungsaktivität erfolgreich nutzt, ist für die Deliktsvollendung ohne Bedeutung”. (sic!!!!)

Ein juristischer Laie kann sich angesichts solch einer Argumentation (oder handelt es sich eher um einen juristischen Zirkelschluss?) nur die Augen reiben und sich fragen, wie dies in einem angeblichen Rechtsstaat möglich ist. Doch bekanntlich kann “der Schlaf der Vernunft Ungeheuer gebären.”

h.t.

* http://wien.kpoe.at/article.php/politische-repression–ist-der-rechtssta

** http://www.kpoe.at/home/anzeige/datum/2013/09/02/volksstimmefest-2013-es-war-ein-gelungener-start-in-den-intensiv-wahlkampf.html