Die Wiener Stadtverfassung – Gummiparagraph für alles und jedes

Am 11. April tagt wieder einmal die Bezirksvertretung Rudolfsheim-Fünfhaus. Wien ANDAS Bezirksrat Didi Zach wollte dazu folgende Resolution einbringen.

“Die Bezirksvertretung Rudolfsheim-Fünfhaus ist der Meinung, dass die Erhöhung der Richtwertmieten, die mit 1. April in Kraft getreten ist, das Leben für viele Menschen in Wien und in ganz Österreich noch weiter erschweren wird.

Die Bezirksvertretung würde sich wünschen, dass die verantwortlichen Stellen die gesetzlichen und politischen Möglichkeiten ausgeschöpfen und auf die Erhöhung der Richtwertmieten verzichtet wird – womit 220.000 Gemeindewohnungs-Mieter*innen finanziell entlastet würden.”*

Wenig überraschend wurde von der Vorsitzenden der Bezirksvertretung, SPÖ-Mandatarin Merja Biedermann, der Resolutionsantrag für nicht zulässig erklärt – verwiesen wird, wir kennen die Geschichte schon, einmal mehr auf die Vorgaben der Stadtverfassung.**

Bezirksrat Didi Zach: “Ich muss wohl oder übel zur Kenntnis nehmen, dass die führenden Funktionäre der Bezirks-SPÖ nicht gewillt sind, politische Meinungsäußerung höher zu bewerten als sinnlose Paragraphen der Wiener Stadtverfassung. Ob solch eine Politik Zukunft hat, bezweifle ich aber sehr.”

Anzumerken ist zudem, dass es bzgl. Zulassung-Nichtzulassung von Anträgen einen Ermessensspielraum für die Vorsitzende der Bezirksvertretung gibt, wie Kollegin Biedermann ja auch schon selbst kundgetan hat.***

* http://wien.kpoe.at/article.php/kein-mucks-der-wiener-stadtregierung-zur

** https://archive.wienanders.at/spoe-verhindert-debatte-um-entlastung-der-u6/

*** https://archive.wienanders.at/die-stadtverfassung-der-datenschutz-und-ein-brieftraeger